Sie haben Recht bekommen, aber der Gegner kann nicht zahlen? In Stadtlohn, Ahaus und Gronau bewahren wir Sie vor dem finanziellen Ruin, wenn andere zahlungsunfähig sind. In vielen Fällen ist der Forderungsausfallschutz der einzige Rettungsanker nach einem gewonnenen Rechtsstreit.
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Beratung für Stadtlohn & NRW.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Aber Recht bekommen und das Geld auch wirklich erhalten, ist noch einmal eine ganz andere Hürde. Stellen Sie sich vor, jemand beschädigt Ihr Eigentum oder verletzt Sie bei einem Unfall in Ahaus. Sie ziehen vor Gericht, gewinnen den Prozess, und der Gegner wird verurteilt, Ihnen Schadenersatz zu leisten. Doch dann die Ernüchterung: Der Verursacher ist pleite, hat keine Versicherung und besitzt keinerlei pfändbares Vermögen.
In einer solchen Situation bleiben Sie normalerweise auf Ihren Kosten sitzen – trotz Urteil. Genau hier greift der Forderungsausfallschutz, der meist ein Baustein der Privathaftpflichtversicherung ist. Er übernimmt die Entschädigung, die Ihnen eigentlich der Gegner schulden würde. In vielen Fällen kann dieser Schutz sinnvoll sein, um existenzbedrohende Kosten abzufangen. Das kommt auf die Bedingungen an, aber für Bürger in NRW ist dies oft die wichtigste Klausel im Kleingedruckten.
Ein Forderungsausfall kann in vielen Lebenslagen vorkommen. Hier sind die klassischen Voraussetzungen für eine Leistung:
Sie müssen nachweisen, dass Sie versucht haben, das Geld über einen Gerichtsvollzieher einzutreiben, und dieser Versuch erfolglos war.
Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Titel gegen den Schädiger vorliegen, der in Deutschland erwirkt wurde.
Weder der Schädiger noch eine andere Versicherung (z.B. Ihre eigene Unfallversicherung) kommt für den Schaden auf.
Meist greift der Schutz erst ab einer bestimmten Summe (z.B. 2.500 Euro), um Bagatellschäden auszuschließen.
Abhängig vom gewählten Schutz in Stadtlohn und Umgebung übernimmt die Versicherung:
Die Summe, die Ihnen laut Urteil zusteht (Schmerzensgeld, Sachschadenersatz etc.).
Oft werden auch die Kosten für den Anwalt und das Gericht übernommen, die Sie vorstrecken mussten.
Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den zahlungsunfähigen Dritten.
In vielen Fällen leistet der Forderungsausfallschutz nicht bei:
Ein Radfahrer ohne Haftpflichtversicherung verursacht in Stadtlohn einen schweren Unfall. Sie werden verletzt und Ihr E-Bike ist Schrott. Der Verursacher lebt von Sozialhilfe. Ihr Forderungsausfallschutz zahlt Ihnen das Schmerzensgeld und das neue Bike.
Ein Bekannter verursacht in Ahaus durch Leichtsinn einen Brand auf Ihrer Terrasse. Er hat keine Versicherung und kein Geld, um den Schaden von 15.000 Euro zu begleichen. Die Forderungsausfalldeckung springt ein.
Sie werden in Gronau grundlos angegriffen und verletzt. Der Täter wird verurteilt, ist aber mittellos. Damit Sie nicht auf den Arztkosten und dem Schmerzensgeld sitzen bleiben, leistet Ihre Versicherung.
Ein unversicherter Gegner darf nicht Ihr finanzielles Ende bedeuten. Wir prüfen Ihre aktuelle Haftpflicht und ergänzen den wichtigen Forderungsausfallschutz.