Spezialschutz für Architekten, Ingenieure, Ärzte und Berater im Münsterland.
Wer plant, berät oder behandelt, trägt eine enorme Verantwortung. Ein kleiner Rechenfehler in der Statik oder eine falsche steuerliche Beratung kann Vermögensschäden in Millionenhöhe verursachen. Wir bieten maßgeschneiderte Deckungskonzepte für die "Freien Berufe".
Abgedeckt, auch wenn kein Sachschaden vorliegt.
Schutz bei Planungsfehlern, Bauüberwachung und Überschreitung von Baukosten.
Für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten: Schutz bei Behandlungsfehlern.
Für Unternehmensberater, IT-Experten und Gutachter bei Falschberatung.
Vermögensschadenhaftpflicht für Anwälte, Notare und Steuerberater (Pflicht).
Die Betriebshaftpflicht deckt meist Personen- und Sachschäden ab (jemand stürzt im Büro).
Die Berufshaftpflicht (oder Vermögensschadenhaftpflicht) deckt reine Vermögensschäden ab. Beispiel: Ein Architekt berechnet die Statik falsch, das Haus muss teuer umgebaut werden. Hier ist niemand verletzt, aber es kostet viel Geld. Das zahlt die Berufshaftpflicht.
Sie planen ein Gebäude, übersehen aber eine Brandschutzvorschrift. Das Gebäude kann nicht abgenommen werden, der Umbau verzögert den Einzug um Monate. Der Bauherr fordert Schadenersatz für Mietausfall und Umbaukosten.
Lösung: Wir prüfen die Ansprüche und übernehmen den finanziellen Schaden.
Einem Patienten wird ein falsches Medikament verabreicht oder eine Diagnose übersehen. Der Patient erleidet gesundheitliche Schäden und fordert Schmerzensgeld sowie lebenslange Rentenzahlungen wegen Erwerbsunfähigkeit.
Lösung: Die Berufshaftpflicht für Ärzte deckt diese extrem hohen Personenschäden ab.
Ja, für viele "Kammerberufe" (z.B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler) ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um die Zulassung zu erhalten.
Für andere (z.B. IT-Berater, Unternehmensberater) ist sie freiwillig, aber aufgrund des hohen Risikos dringend empfohlen.