Schutz vor persönlicher Haftung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte im Kreis Borken.
Als Geschäftsführer oder Vorstand haften Sie bei Fehlentscheidungen oft persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen - unbegrenzt. Eine einzige Unterschrift kann die Existenz kosten. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) ist Ihre "Berufshaftpflicht" als Manager.
Abwehr von Ansprüchen der Firma oder Dritter.
Wenn das eigene Unternehmen Schadenersatz von Ihnen fordert (z.B. Kalkulationsfehler).
Ansprüche Dritter (Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung) gegen Sie persönlich.
Passiver Rechtsschutz: Wir wehren unberechtigte Ansprüche auf unsere Kosten ab.
Auch für Vereinsvorstände essenziell, da auch hier die persönliche Haftung gilt.
Die "Directors & Officers"-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensorgane. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden.
Die Haftung ist streng ("Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes"). Beispiele für Haftungsfallen:
Ein Geschäftsführer kalkuliert ein Großprojekt falsch. Dem Unternehmen entgeht ein Gewinn von 200.000 €. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Geschäftsführer in Regress zu nehmen.
Lösung: Die D&O-Versicherung prüft den Fall und übernimmt den Schadenersatz, um das Privatvermögen des Geschäftsführers zu retten.
In der Regel schließt das Unternehmen die Versicherung für seine Organe ab und zahlt auch die Beiträge (Firmen-D&O). Es ist eine Betriebsausgabe.
Es gibt aber auch persönliche D&O-Policen, die der Manager selbst abschließt und bezahlt, um unabhängig vom Unternehmen geschützt zu sein.