Sicherheit für Hunde- und Pferdehalter in Stadtlohn und dem Münsterland.
Tiere sind unberechenbar. Selbst der liebste Hund oder das ruhigste Pferd kann sich erschrecken und einen Unfall verursachen. Als Halter haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen - auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung). Wir schützen Sie vor diesem Risiko.
Je nach Tarif auch ohne Leine & beim Reiten versichert.
Hohe Deckungssummen je nach Tarif (z.B. bis 50 Mio. €) bei Personenschäden.
Schäden an der Mietwohnung, im Hotel oder in der Pferdebox.
Versichert, wenn Freunde oder Bekannte das Tier hüten.
Nachwuchs ist oft für die ersten Monate beitragsfrei mitversichert.
In Deutschland gilt die sogenannte Gefährdungshaftung (§ 833 BGB). Das bedeutet: Sie haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch wenn Sie selbst gar keine Schuld trifft (z.B. Hund reißt sich los, Pferd scheut).
Ohne Versicherung müssen Sie Schäden aus eigener Tasche zahlen - bei Personenschäden kann das in die Millionen gehen.
Ja, für viele Hundehalter. In NRW gilt die 20/40-Regelung:
Für Hunde, die ausgewachsen mindestens 20 kg schwer oder 40 cm groß sind, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen den Nachweis beim Ordnungsamt (z.B. Stadtlohn) vorlegen.
Ihr Hund reißt sich los und rennt auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus und prallt gegen einen Baum.
Kosten: Blechschaden, Abschleppdienst, Schmerzensgeld und Verdienstausfall des Fahrers. Gesamtkosten: 45.000 €. Wir übernehmen das.
Ihr Pferd tritt in der Stallgasse aus und beschädigt das geparkte Auto eines anderen Einstellers oder verletzt eine Person.
Lösung: Die Pferdehaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, auch bei Fremdreitern oder Reitbeteiligungen.