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Tierhalterhaftpflicht -
für Ihre besten Freunde.

Sicherheit für Hunde- und Pferdehalter in Stadtlohn und dem Münsterland.

Tiere sind unberechenbar. Selbst der liebste Hund oder das ruhigste Pferd kann sich erschrecken und einen Unfall verursachen. Als Halter haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen - auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung). Wir schützen Sie vor diesem Risiko.

Hundehaftpflicht Pferd

Voller Schutz

Je nach Tarif auch ohne Leine & beim Reiten versichert.

Wichtige Leistungen für Tierhalter

Personenschäden

Hohe Deckungssummen je nach Tarif (z.B. bis 50 Mio. €) bei Personenschäden.

Mietschäden

Schäden an der Mietwohnung, im Hotel oder in der Pferdebox.

Fremdhüter

Versichert, wenn Freunde oder Bekannte das Tier hüten.

Welpen & Fohlen

Nachwuchs ist oft für die ersten Monate beitragsfrei mitversichert.

Warum brauche ich eine Tierhalterhaftpflicht?

In Deutschland gilt die sogenannte Gefährdungshaftung (§ 833 BGB). Das bedeutet: Sie haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch wenn Sie selbst gar keine Schuld trifft (z.B. Hund reißt sich los, Pferd scheut).

Ohne Versicherung müssen Sie Schäden aus eigener Tasche zahlen - bei Personenschäden kann das in die Millionen gehen.

Ist die Versicherung Pflicht in NRW?

Ja, für viele Hundehalter. In NRW gilt die 20/40-Regelung:

Für Hunde, die ausgewachsen mindestens 20 kg schwer oder 40 cm groß sind, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen den Nachweis beim Ordnungsamt (z.B. Stadtlohn) vorlegen.

Beispiel: Hund verursacht Unfall

Ihr Hund reißt sich los und rennt auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus und prallt gegen einen Baum.

Kosten: Blechschaden, Abschleppdienst, Schmerzensgeld und Verdienstausfall des Fahrers. Gesamtkosten: 45.000 €. Wir übernehmen das.

Beispiel: Trittschaden Pferd

Ihr Pferd tritt in der Stallgasse aus und beschädigt das geparkte Auto eines anderen Einstellers oder verletzt eine Person.

Lösung: Die Pferdehaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, auch bei Fremdreitern oder Reitbeteiligungen.

Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der Schutz auch ohne Leine? Ja, in unseren Tarifen besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn der Hund nicht angeleint war (sofern kein behördlicher Leinenzwang an diesem Ort bestand).
Sind Reitbeteiligungen versichert? Ja, in der Pferdehaftpflicht sind Reitbeteiligungen und Fremdreiter in der Regel mitversichert.

Pflicht erfüllen & sicher sein

Ob kleiner Dackel oder großes Reitpferd - wir haben den passenden Tarif für Sie und Ihr Tier.

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